Verpackungen

Hinweis an Endverbraucher gemäß Verpackungsgesetz

Wir sind nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet, nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 des Verpackungsgesetzes, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder -verwertung zu sorgen.

 

Folgende Packungen fallen hierunter:

 

  • Transportverpackungen (Transportverpackungen sind Verpackungen, die den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden, und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind)

 

Demnach sind wir verpflichtet, diese Verpackungen bei frachtfreier Rücksendung unentgeltlich zurückzunehmen.